Automatischer Pausenabzug – Neuerungen

2. November 2021

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht bei einer Gesamtdauer der Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vor (in Ausnahmefällen auch bis zu drei Unterbrechungen zu je mind. 10 Minuten).

Diese Unterbrechung kann händisch durch den Button “Arbeitsende” und “Arbeitsbeginn” erfasst werden.

Wird dies nicht gemacht, erfolgt der Pausenabzug automatisch indem von der Gesamtarbeitszeit die Pausendauer abgezogen wird.

Folgende Neuerungen wurden durch das letzte Release umgesetzt:

– Bugfixing – mehrere kurze händische Pausen werden nicht mehr summiert

– Lage der Pause: die Pause muss innerhalb der Arbeitszeit (Gesamtarbeitsdauer > 6h) gemacht werden, jedoch nicht mehr innerhalb von 6 Stunden

– Soll-Tagesarbeitszeit 6 Stunden: bei einer Überschreitung der 6h wird die gesamte Pause abgezogen, nicht wie bisher nur auf 6 Stunden, um dies zu verhindern, kann im Wochenplan dieser Tag mit einer Pause von 0 hinterlegt werden