Automatischer Pausenabzug

23. Januar 2015

Der Gesetzgeber schreibt nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vor.

Welche Auswirkungen hat das auf die Zeiterfassung? Die Arbeitszeit reduziert sich auf 6 Stunden, wenn man sich danach innerhalb der vorgeschriebenen Pausenzeit abmeldet.

Beispiel: Die vorgegebene Pausenzeit beträgt 30 Minuten, die Abmeldung erfolgt nach 6h und 15min – 6 Stunden werden als Arbeitszeit gewertet und 15min als Pause Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 1/2 Stunden (bei Annahme von 30min Pausenregelung) wird die Pause von der Gesamttagesarbeitszeit abgezogen.