Bewilligungspflicht für Urlaub und Zeitausgleich

20. August 2009

Urlaube und Zeitausgleich müssen nun von Managern bewilligt werden. Bei dem Menüpunkt „Freigaben“ finden Sie alle offenen Urlaubs- und Zeitausgleichsanfragen. Die Anfragen können hier bestätigt oder abgelehnt werden.

Eine bestätigte Anfrage wird automatisch in der Monatsübersicht abgezogen. Es ist nicht mehr notwendig den Urlaub händisch bei den Monatsabschlüssen einzutragen.

Alle neuen Anfragen erkennen Sie an den beiden Statussymbolen  für „nicht genehmigt“ und für „genehmigt“.