Bei der Homeofficepauschale 2021, kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bis zu 3 Euro pro geleistetem Homeoffice-Tag steuerfrei für maximal 100 Tage ersetzen. Somit kann der Arbeitgeber bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen.
Hierfür besteht eine Aufzeichnungspflicht, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat zu erfassen, an welchen Tagen seine Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Homeoffice tätig sind. Die Anzahl der Homeoffice-Tage müssen im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) angeführt werden.
Für die steuerliche Berücksichtigung der Homeoffice-Pauschale ist die Anzahl der Tage pro Kalenderjahr ausreichend und die Erfassung der Summe der Tage am Jahreslohnzettel.
Link zu den FAQ: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html
Wie können die tatsächlichen Homeoffice-Tage in der Zeiterfassung ausgewertet werden?
Am einfachsten und schnellsten ist dies über den neuen Abwesenheitsplan möglich. Hierfür klicken Sie einfach auf den Abwesenheitsplan der Firma und sehen sämtliche Homeofficetage je Mitarbeiter und je Monat.
So ist auf einen Blick ersichtlich, ob an diesem Tag den gesamten, oder nur den halben Tag, im Homeoffice gearbeitet wurde.
Der Abwesenheitsplan kann für ein Monat als pdf oder als csv heruntergeladen werden. Es ist ebenfalls möglich den Abwesenheitsplan für das gesamte Jahr als csv für sämtliche Mitarbeiter herunterzuladen.