Tipps für die Arbeitszeiterfassung

14. November 2010

In der Praxis herrscht oft die Meinung, dass bei einer generellen Festlegung der Arbeitszeiten die Aufzeichnung über Beginn und Ende der Arbeitszeit entfallen kann. Dem ist aber nach dem Gesetz nicht so! Die Arbeitszeitaufzeichnung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer zu führen. Dies betrifft auch Dienstnehmer mit fixen Arbeitszeiten, Personen mit Überstundenpauschalen oder All-In-Verträgen, sowie Teilzeitbeschäftigte oder auch geringfügig Beschäftigte.

Fehlende Arbeitszeitaufzeichnung kann zu Strafen von bis zu 181,-€ führen und wird generell pro Anlassfall bestraft (wenn mehrere Dienstnehmer betroffen sind, erfolgt die Bestrafung pro einzelnem Dienstnehmer).

Wie muss die Arbeitszeitaufzeichnung geführt werden? Es muss zumindest für jeden Arbeitstag der Beginn und das Ende der Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Ebenso ist die Dokumentation von Pausen verpflichtend.

Unsere Zeiterfassung übernimmt für Sie nicht nur diese Aufgaben, sondern bietet viele weitere Features (Projektzeiterfassung, Reisekosten, Statistiken …), die Ihnen das Arbeitsleben erleichtern.